Auf dem Gebiet des Wärmeschutzes besteht die Aufgabenstellung in der Auswahl, Dimensionierung und Detailplanung von Wärmedämmmaßnahmen bei Neu- und Altbauten sowie bei Sanierungen historischer Bausubstanz. Mit Einführung der neuen Energieeinsparverordnung wird eine differenziertere Planung des Gebäudes aus bauphysikalischer Sicht erforderlich. Hierbei gilt es, den Wärmebedarf in Hinblick auf Herstellungs- und Unterhaltungskosten zu optimieren und das energetische Verhalten des Gebäudes, somit die Bauteile, an die aktuellen Anforderungen und Normen, unter Berücksichtigung baukonstruktiver und ggf. denkmalpflegerischer Belange anzupassen.